Anmeldung zur Nutzung des Grillplatz Benthe


Bitte richten Sie Ihre Anmeldung unter Angabe des Datums, der Dauer der Nutzung und Anzahl der Nutzer sowie Name, Anschrift und Telefon des Antragstellers (ggf. Vereinsname) an den Ortsbürgermeister Henning Bitter.


E-Mail: henning.bitter@ortsrat-benthe.de, Telefon: 0172 510 36 31


Ordnung für den Grillplatz Benthe


1. Nutzung

Dieser Grillplatz kann Vereinen, Verbänden und Institutionen sowie Privatpersonen aus 

dem Stadtgebiet Ronnenberg, in der Reihenfolge der Anmeldungen, im Rahmen dieser Benutzungshinweise, zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzungsberechtigten haben die Benutzungshinweise sowie den sonstigen für den Betrieb erlassenen Anordnungen Folge zu leiste. Der Grillplatz wird grundsätzlich nicht für gewerbliche Zwecke zur Verfügung gestellt.


2. Anmeldung

Der Grillplatz wird auf Anfrage (beim Ortsbürgermeister) zur Verfügung gestellt. Anzugeben

sind hierbei Dauer der Nutzung & Anzahl der Nutzer sowie Name, Anschrift und Telefon des

Antragsstellers (ggf. Vereinsname). Die Nutzung des Grillplatzes ist bis maximal 22.00 Uhr gestattet, auch zum Be- und Entladen. In begründeten Fällen kann eine Überlassung des Grillplatzes abgelehnt werden. Das Parken auf dem Gelände des Grillplatzes (einschließlich des Festplatzes) ist nicht gestattet. Fahrzeuge sind außerhalb des Geländes zu parken.


3. Haftung

Für alle Schäden, die im Rahmen der Nutzung an den Anlagen des Grillplatzes entstehen, haftet der Veranstalter. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche der Besucherinnen und Besucher. Die Nutzer des Grillplatzes haben festgestellte und verursachte Schäden unverzüglich der Stadt Ronnenberg oder der durch sie beauftragten Person zu melden. Die Stadt Ronnenberg haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände und Wertsachen. Das Hausrecht über den Grillplatz obliegt der Stadt Ronnenberg, vertreten durch die jeweils beauftragte Person.


4. Sauberkeit

Jeder Veranstalter ist verpflichtet, Ordnung und Sauberkeit zu wahren. Nach der Nutzung ist die Anlage gereinigt zu verlassen.


5. Ansprechpartner

Alle Fragen zur Nutzung, zur Anmeldung der Nutzung sowie Hinweise und Schadensmeldungen 

nimmt die der Ortsbürgermeister entgegen.